Vielen scheint die Bedeutung dieses Grundsatzes nicht geläufig zu sein, deswegen hier eine kurze Erläuterung.
In der Informationssicherheit nutzt man diesen Grundsatz häufig um Authentifizierungensmechanism zu erstellen.
Hier ein Beispiel:
Benutzer möchte sich an einem Computersystem anmelden (Authentifizieren)
1. Was ich weiß !
Ein komplexes Passwort mit einer Mindestlänge von 8 Zeichen, bestehend aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
2. Was ich bin !
Fingerabdruck, Handabdruck, Gesichtserkennung, Körpergröße, Gewicht, BMI, Irisscan, etc. Jede Form der biometrischen Erkennung.
3. Was ich habe !
Smartcard, USB Token, RFID, jede Art von NFC, etc.
Was macht jetzt eine gute und starke Authentifizierung aus? Die Verknüpfung aller Verfahren, wobei der Faktor “Was ich weiß” besonders betrachtet werden muss.
Denn der Faktor “was ich weiß” in Form eines Passwort, PIN, etc. ist das Fundament jeder sicheren Authentifizierung. Eine sichere Authentifizierung kann jetzt durch die Faktoren “was ich bin” und “was ich habe” ausschließlich ergänzt und nicht ersetzt werden. Das bedeutet, das es immer den Faktor “was ich weiß” geben muss. Einen Fingerabdruck und sonstige biometrische Merkmale kann ich von leicht bis schwer kopieren und einsetzen. Ebenso kann eine SmartCard, USB Token, etc. leicht verloren gehen oder gestohlen werden. Dabei wäre es jetzt fatal wenn eine Authentifizierung ausschließlich auf eine smartcard mit Fingerabdruck aufgesetzt ist. Verliere ich meine Smartcard, sind natürlich meine Fingerabdrücke auch darauf die jetzt “kopiert” werden können. Habe ich ein starkes Passwort vergeben, sind die Smartcard und der Fingerabdruck nutzlos.
An einem solch simplen Beispiel sieht man nun das auch in der heutigen hochtechnologisierten Welt ein Passwort/Kennwort unersetzlich sind und eine besondere Bedeutung besitzen.




